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Re: Hallo liebe Rechtsexperten !



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Hallo Michael,

RA Michael Seidlitz schrieb/wrote (25.07.2004 10:21):

| am 25.07.2004 9:41 Uhr schrieb Daniel Koerner unter
| daniel.koerner@xxxxxxxxxx:
|
|> es ist mir völlig klar, daß jeder erfolgte Computer-Einbruch bereits
|> "Computersabotage" ist. Jetzt meine Frage: Gibt es auch in diesem
|> Zusammenhang eine "Anstiftung zu Computersabotage" ?
|> (Wie etwa bei einigen Kapitaldelikten ?)
|
| Ja, es gibt eine Anstiftung zur Computersabotage.
| In § 26 Strafprozessordnung (StPO) wird Anstiftung wie folgt definiert:

Du meinst vermutl. § 26 Strafgesetzbuch.


| StGB § 26 Anstiftung
| Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen
| anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Wie konkret muss eine Anstiftung sein?

Wäre auch ein allgemeiner Aufruf ("Leute, schreibt eure Botschaften auf
anderer Leute Webseiten!" o. ä.) schon eine Anstiftung, oder bedarfs er
dafür eines konkreten Adressaten?

Schönen Gruß


Holger

- --
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