Re: [FYI] Die Stunde der Exekutive?
Axel H Horns wrote:
> <http://log.handakte.de/archiv/003309.shtml>
>
> Wohnungsdurchsuchung bei Amtsrichterin
>
> Die Beschwerdeführerin, Richterin am Amtsgericht, wendet sich mit
> einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung
> ihrer Wohnung, weil der zu Grunde liegende Verdacht der Verletzung
> eines Dienstgeheimnisses unhaltbar gewesen sei. Das BVerfG hat darauf
> hin festgestellt, dass die Antragstellerin durch den zugrunde
> liegenden Gerichtsbeschluss in ihrem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1
> GG verletzt werde, ihn aufgehoben und die Sache an das LG Karlsruhe
> zurückverwiesen.
>
> [...]
Die Zusammenfassung ist irreführend.
Für verfassungswidrig wurde nur erklärt, daß der Beschwerdeführerin
rechtliches Gehör *nach* der Durchsuchung verwehrt wurde. Der
Durchsuchungsbeschluß als solcher konnte deswegen gar nicht rechtlich
angegangen werden.
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