[FYI] Die Stunde der Exekutive?
<http://log.handakte.de/archiv/003309.shtml>
Wohnungsdurchsuchung bei Amtsrichterin
Die Beschwerdeführerin, Richterin am Amtsgericht, wendet sich mit
einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung
ihrer Wohnung, weil der zu Grunde liegende Verdacht der Verletzung
eines Dienstgeheimnisses unhaltbar gewesen sei. Das BVerfG hat darauf
hin festgestellt, dass die Antragstellerin durch den zugrunde
liegenden Gerichtsbeschluss in ihrem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1
GG verletzt werde, ihn aufgehoben und die Sache an das LG Karlsruhe
zurückverwiesen.
[...]
Es lohnt sich, die Story nachzulesen:
<http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040205_2bv
r162103>
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