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[FYI] Die Stunde der Exekutive?



<http://log.handakte.de/archiv/003309.shtml>

Wohnungsdurchsuchung bei Amtsrichterin

Die Beschwerdeführerin, Richterin am Amtsgericht, wendet sich mit 
einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung 
ihrer Wohnung, weil der zu Grunde liegende Verdacht der Verletzung 
eines Dienstgeheimnisses unhaltbar gewesen sei. Das BVerfG hat darauf 
hin festgestellt, dass die Antragstellerin durch den zugrunde 
liegenden Gerichtsbeschluss in ihrem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 
GG verletzt werde, ihn aufgehoben und die Sache an das LG Karlsruhe 
zurückverwiesen.

[...]

Es lohnt sich, die Story nachzulesen:

<http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040205_2bv 
r162103>  



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