<<< Date Index >>>     <<< Thread Index >>>

Re: Law lords rule there is no right to privacy



Am 15.01.2004 11:26 schrieb Thomas Riedel:
Heiko Recktenwald wrote:

Wieso? Florian hat zu dem Fall doch einiges gesagt.

"Einiges" = ? Er faselte irgendwas von "human rights". Im Fall geht es

Und ich dachte Du hättest wenigstens den von Dir zu Teilen zitierten Artikel gelesen.

um die Sanktion der Verletzung von Verfahrensrechten - von denen Du sagt, sie seien nicht so wichtig - , konkret darum, ob sie damit sanktioniert werden soll, dass die dabei gewonnen Informationen (oder wenn dies einigen lieber ist: "Daten") nicht verwertet werden duerfen

Ich glaub ich sollte den Artikel auch nochmal lesen, ich sah da keinen Hinweis darüber, dass es überhaupt um aus der Leibesvisitation gewonnene Daten ging. Eher ging es um die Leibesvisitation selbst und in wieweit die mit Persönlichkeitsrechten in der Form konform war. Dass Du es auf ein Persönlichkeitsrecht reduzierst, ist auch irgendwo klar, Dir geht es schließlich nur um Stimmungsmache.

Fuer die Sanktion hat dieser Praezedenzfall geklaert: es gibt kein allgemeines right to privacy, dh

Laut diesem Spruch existiert kein Gesetz in England, welches pauschal jegliche Verletzung der Privatsphäre bestraft. (Privatsphäre als Teil der Persönlichkeitsrechte) Und wieso findest Du das jetzt bemerkenswert?

die allgemeine Berufung auf "Privatheit" mit der Folge von Verwertungsverboten und Entschaedigung.

Kompletter Schwachsinn.

Und zu der Pilch'schen Frage: "privacy" ist eine Menge aus verschiedenen Konzepten. Wenn ich sage, es gibt privacy als allgemeines Recht, als einheitliches Recht also, dann hebe ich die Verschiedenheit der einzelnen Konzepte auf - genau wie es der "Datenschutz" macht. Und das

a) Der Datenschutz macht das mitnichten.
b) Wer hat behauptet, es gäbe "Privatheit als allgemeines Recht"?
c) Warum glaubst Du, hier gehe es um ein "Recht auf Privatheit" und was verstehst Du das selbe darunter, was auch Diskussionsgegenstand ist? d) Wenn Du Dich daran festhälst, dass kein allgemeines Recht auf Privatheit existieren sollte, und Du daraus irgendwelche angeblichen Gegebenheiten für die in den Bereich gehörenden Rechte ziehst, machst Du genau den Fehler, den Du hier anscheinend kritisieren möchtest.

Daten als Eigentum ist ein Konzept, das man durchaus abschreiben kann. Vieldiskutiert, aber kein befriedigendes Ergebnis. Ein Rohrkrepierer.

Ich warte gespannt auf Dein Konzept. Aber bitte für Leute wie mich, jung, unerfahren und geistig verwirrt, auch verständlich. (Und solltest Du es hier schon skizziert haben sorry, dann vielleicht noch mal per Kopie privat an mich oder so.)

IMHO muss man darueber auch nicht diskutieren.
Wenn Du es trotzdem in Frage stellst, ok, versuchs ;-)

Das hier ist eine Diskussion von Leuten, die wenig Kenntnis betreffend ihren Gegenstand haben. Ich kann die Habilschrift von Marion Albers empfehlen.

Und Du bist der Aufklärer, der Einäugige unter den Blinden oder einfach der Hanswurst von nebenan der auch mal mitreden möchte?

Man muss, wenn man schon keine Ahnung hat, mit Lenin fragen:"Wem nuetzt es?"

Zählst Du mit, wenn Du Dich das fragst?

--
Freundliche Grüße,          ###  http://www.stop1984.com
Matthias Hannich            ###  nulli@xxxxxxxxxxxx
                            ###  KeyID: 407A2F69
Fingerprint: 600D 7E07 105C F674 0C4B  12C2 4DE4 A8DF 407A 2F69


--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx