On Sun, Jan 04, 2004 at 12:35:44PM +0100, Hartmut Pilch wrote: > Man findet immer wieder etwa folgende Interessen-Gegenueberstellung: > > A. Schutz vor Straftaten/Gewalttaten/Taschendiebstahl ... > > B. Recht auf Datentschutz / informationelle Selbstbestimmung / GG / ... > > Hierbei faellt auf, dass in B nur abgeleitete abstrakte Begriffe > vorkommen, die zudem teilweise auf fragwuerdigen Grundlagen beruhen (etwa: > Recht zur Beschneidung des Informationsflusses soweit er mich betrifft). Das ist keine fragwürdige Grundlage. Eine gewisse Kontroll- möglichkeit über den "Informationsfluß soweit er mich betrifft" ist unabdingbare Vorraussetzung für ein freies und selbst- bestimmtes Leben. Die Begründung dafür läßt sich leider nicht auf ähnlichem Niveau und in ähnlicher Kürze wie "A" ausführen. Das heißt natürlich nicht, daß die "B" Seite ihre Argumente nicht auszuführen bräuchte (siehe dafür z.B. die Urteile des Verfassungsgerichts), aber das man mit "Ich hab nichts zu verbergen"-Leuten überhaupt nicht anfangen braucht zu diskutieren. Solchen Leuten kann man nur entgegenhalten, ihre Argumentation ist - unfair, da sie unterstellt, die Opfer von Verbrechen wären einem egal. - irrelevant, denn man kann keine Abwägungsfragen beurteilen, ohne auf die andere Seite überhaupt einzugehen. - in der vorgebrachten Allgemeinheit fragwürdig, denn es ist in letzter Konsequenz die Forderung nach einem totalitären Staat. Wenn man das Argument aber einschränkt, so daß man es nicht als Forderung nach einem totalitären Staat verstehen kann, dann würde man schon über abstrakte Dinge wie Bürgerrechte diskutieren und der unfaire Vorteil der Trivialität der Arguments (natürlich sollen die Menschen möglicht vor Verbrechen geschützt werden!) wäre dahin. Gruß, Martin
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