Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen
Am Freitag, 2. Januar 2004 23:40 schrieb Hartmut Pilch:
>
> In dem hier von Thomas Riedel eingebrachten Economist-Artikel wurde
> berichtet, durch Ueberwachung gewisser oeffentlicher Raeume seien gewisse
> Verbrechensarten drastisch zurueckgegangen oder gar ausgestorben.
>
> Es kamen dann (nicht von dir) Argumente, die diese Erfahrungen unbedeutend
> erscheinen lassen sollten. Die Verbrechen wurden nur verdraengt o.ae.
Zumindest ein paar Fragen sollten gestellt werden:
1. Ist die Behauptung vom praeventiven Effekt der Ueberwachung oeffentlicher
Strassen und Plaetze sachlich korrekt? Fuehrt eine solche Ueberwachung
tatsaechlich zu einem spuerbaren Rueckgang von Straftaten? Solange mir
niemand einen fundierten empirischen Nachweis fuer diese These bietet, werde
ich mir die Freiheit nehmen, sie in Zweifel zu ziehen.
2. Wie deutlich muss der Rueckgang von Straftaten sein, damit eine solche
Ueberwachung gerechtfertigt ist? Was hat mehr Gewicht, die Freiheit des
Buergers, sich vor den neugierigen Augen des Staates zu schuetzen, oder das
Interesse des Staates an einer effektiven Strafverfolgung? Es handelt sich
hierbei uebrigens um eine uralte Abwaegungsdiskussion. In einem Rechtsstaat
gibt es keine Strafverfolgung um jeden Preis. Selbst wenn das - m.E.
zweifelhafte - Argument vom Rueckgang von Straftaten zutreffend waere, folgt
daraus nicht ohne weiteres die Legitimitaet staatlicher Ueberwachungskameras.
>
> Genaue spieltheoretische Rechnungen ueber die richtige Balance habe ich
> nicht gesehen (und auch nicht ernsthaft genug gesucht), aber
Man kann die Frage der Balance sicher aufwerfen. Wenn man allerdings der
Auffassung ist, dass eine absolute Grenze erreicht ist, dann stellt sich
einem diese Frage nicht (mehr).
Gruesse
Thomas
--
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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