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[FYI] [heise] Bundesdatenschützer warnt vor Speicherung der TK-Verbindungsdaten



Hallo,

---[schnipp]---

   Bundesdatenschützer warnt vor Speicherung der TK-Verbindungsdaten
   [23.12.2003 12:17 ]

   -
   Der frisch ins Amt eingeführte Bundesdatenschutzbeauftragte Peter
   Schaar[1] lehnt die vom Bundesrat geforderte Vorratsdatenpeicherung[2]
   grundsätzlich ab. Die Länderkammer hatte sich am Freitag dafür
   ausgesprochen, dass Anbieter alle bei der Erbringung von
   Telekommunikationsdienstleistungen anfallenden Daten pauschal sechs
   Monate vorhalten müssen. Damit könnten "sämtliche Spuren der
   elektronischen Kommunikation zusammengeführt werden", warnte der grüne
   Politiker im Gespräch mit heise online. Strafverfolger und
   Geheimdienste wären mit den umfangreichen Datenbeständen im Stande
   "detaillierte Kommunikationsprofile" der Nutzer zu erstellen. Dies
   widerspreche wichtigen datenschutzrechtlichen Prinzipien und werfe
   Fragen der Verhältnismäßigkeit auf.

   Schaar wies darauf hin, dass in die geforderten Verkehrs- und
   Verbindungsdaten auch Standortangaben bei der Mobilkommunikation
   eingehen, sobald ein Teilnehmer mit dem Handy telefonierte oder eine
   SMS verschicke. Derartige aufzeichenbare Verbindungen stellen die
   Strafverfolger verstärkt auch selbst her, indem sie Mobiltelefonierer
   mit so genannten stillen SMS anpingen[3]. Auf diese Weise werden laut
   dem Bundesdatenschutzbeauftragten mit Hilfe der angeforderten
   Datenberge konkrete Bewegungsprofile möglich.

   Ein weiteres Problem sei, dass die Informationshalden Begehrlichkeiten
   von allen Seiten wecken würden. "Wenn die Daten erst einmal da sind,
   werden sie auch genutzt", fürchtet Schaar. Die damit einhergehenden
   Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und das informationelle
   Selbstbestimmungsrecht der Nutzer seien äußerst bedenklich. Angesichts
   dieser gravierenden Gründe, die gegen die von den Ländern immer wieder
   ins Spiel gebrachte[4] Vorratsdatenspeicherung sprechen, hofft der
   oberste Hüter der Privatsphäre der Republik auf eine deutliche
   Gegenäußerung der Bundesregierung. "Ich bin zuversichtlich, dass sie
   die Forderungen zurückweisen wird", meinte Schaar.

   Grund für seine Hoffnung: Selbst die Kohl-Regierung hatte im April
   1996 den Wunsch des Bundesrats nach der Festlegung von
   Mindestspeicherfristen während der damaligen Debatte um das
   Telekommunikationsgesetz energisch abgewiesen[5]. Mit dem Begehr der
   Länderkammer, hieß es seinerzeit, würde den "Grundsätzen der
   Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Zweckbindung beim Erlass von
   Datenschutzvorschriften widersprochen". (Stefan Krempl) / (jk[6]/c't)

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     [4] http://www.heise.de/newsticker/data/fr-31.05.02-000/
     [5] http://dip.bundestag.de/cgi-bin/getdokg?s=++bt+d+13/4438&b=10717
   55113-11327 &c=/usr7/goldop&d=www.dia.bt/DIA&e=/bt_st3kad
     [6] mailto:jk@xxxxxxxxxxx

---[schnapp]---
     
Tschuess, Tim.

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"Ich will ein script kiddie werden u. euch alle wie Kevin Mitnick
zerstoeren und das internet lahm legen, das waere echt geil."
(RE3@xxxxxx, de.org.ccc, 24.8.1999)


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