[FYI] [heise] Bundesdatenschützer warnt vor Speicherung der TK-Verbindungsdaten
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Bundesdatenschützer warnt vor Speicherung der TK-Verbindungsdaten
[23.12.2003 12:17 ]
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Der frisch ins Amt eingeführte Bundesdatenschutzbeauftragte Peter
Schaar[1] lehnt die vom Bundesrat geforderte Vorratsdatenpeicherung[2]
grundsätzlich ab. Die Länderkammer hatte sich am Freitag dafür
ausgesprochen, dass Anbieter alle bei der Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen anfallenden Daten pauschal sechs
Monate vorhalten müssen. Damit könnten "sämtliche Spuren der
elektronischen Kommunikation zusammengeführt werden", warnte der grüne
Politiker im Gespräch mit heise online. Strafverfolger und
Geheimdienste wären mit den umfangreichen Datenbeständen im Stande
"detaillierte Kommunikationsprofile" der Nutzer zu erstellen. Dies
widerspreche wichtigen datenschutzrechtlichen Prinzipien und werfe
Fragen der Verhältnismäßigkeit auf.
Schaar wies darauf hin, dass in die geforderten Verkehrs- und
Verbindungsdaten auch Standortangaben bei der Mobilkommunikation
eingehen, sobald ein Teilnehmer mit dem Handy telefonierte oder eine
SMS verschicke. Derartige aufzeichenbare Verbindungen stellen die
Strafverfolger verstärkt auch selbst her, indem sie Mobiltelefonierer
mit so genannten stillen SMS anpingen[3]. Auf diese Weise werden laut
dem Bundesdatenschutzbeauftragten mit Hilfe der angeforderten
Datenberge konkrete Bewegungsprofile möglich.
Ein weiteres Problem sei, dass die Informationshalden Begehrlichkeiten
von allen Seiten wecken würden. "Wenn die Daten erst einmal da sind,
werden sie auch genutzt", fürchtet Schaar. Die damit einhergehenden
Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der Nutzer seien äußerst bedenklich. Angesichts
dieser gravierenden Gründe, die gegen die von den Ländern immer wieder
ins Spiel gebrachte[4] Vorratsdatenspeicherung sprechen, hofft der
oberste Hüter der Privatsphäre der Republik auf eine deutliche
Gegenäußerung der Bundesregierung. "Ich bin zuversichtlich, dass sie
die Forderungen zurückweisen wird", meinte Schaar.
Grund für seine Hoffnung: Selbst die Kohl-Regierung hatte im April
1996 den Wunsch des Bundesrats nach der Festlegung von
Mindestspeicherfristen während der damaligen Debatte um das
Telekommunikationsgesetz energisch abgewiesen[5]. Mit dem Begehr der
Länderkammer, hieß es seinerzeit, würde den "Grundsätzen der
Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Zweckbindung beim Erlass von
Datenschutzvorschriften widersprochen". (Stefan Krempl) / (jk[6]/c't)
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[5] http://dip.bundestag.de/cgi-bin/getdokg?s=++bt+d+13/4438&b=10717
55113-11327 &c=/usr7/goldop&d=www.dia.bt/DIA&e=/bt_st3kad
[6] mailto:jk@xxxxxxxxxxx
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Tschuess, Tim.
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"Ich will ein script kiddie werden u. euch alle wie Kevin Mitnick
zerstoeren und das internet lahm legen, das waere echt geil."
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