On Sun, 21 Dec 2003, Florian Weimer wrote:
In der vorgeschlagenen EU-Verfassung wird das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit jedenfalls recht lange breitgetreten und
das Äquivalent zu Artikel 1 GG nicht explizit ausgenommen
(zumindest nicht an prominenter Stelle).
Ich hoffe mal, dass die EU-Verfassung nicht dazu da ist, den
deutschen Wertekatalog des Grundgesetzes und die
Verfassungsgerichtsbarkeit ausser Kraft zu setzen.
Immerhin heisst es in Art.1, Abs.3:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar
geltendes Recht.
Zumindest das deutsche Grundgesetz habe diese Rechte
ausdruecklich hervor.
Eine EU-Rechtssprechung, die das nicht respektiert, sollte
daher eigentlich verfassungswidrig sein?
EU-Recht bricht Bundesrecht. Der Bund kann bekanntlich
Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Einrichtungen
übertragen.
Hoheitsrechte schon. Aber der exponiert hervorgehobene
Rechtekatalog im Grundgesetz ist nach meinem Laienverstaendnis
nicht verhandelbar.
BTW: Australien kennt so einen Rechtekatalog nicht. Die
Constitution des Commonmwealth of Australia regelt nur die
Institutionen. Eine "Bill of Rights" gibt's auch nicht.
Das gibt dem Staat eine groessere Machtfuelle gegenueber dem
Individuum. Kein Verfassungsgericht weit und breit..
Aber das ganze war sowieso nur als Anreiz gedacht, mal einen
Blick in die (nun wohl obsolete) EU-Verfassung zu werfen.
So ganz obsolet ist sie nicht. Immerhin ist in Bruessel ein
maechtiger und ziemlich unkontrollierter Apparat entstanden.
Hab noch ein paar mehr Duces von der Art des scheidenden
EU-Praesidenten..