Re: Ring/KJM: Sperrverf
On Mon, 22 Dec 2003, Andreas Neumann wrote:
> > Hoheitsrechte schon. Aber der exponiert hervorgehobene Rechtekatalog im
> > Grundgesetz ist nach meinem Laienverstaendnis nicht verhandelbar.
>
> Doch, ist er. (Auch wenn das z. B. die Telekom offensichtlich
> nicht einsehen will, wenn sie sich staendig gegen EG-rechtlich
> geforderte Regulierung mit Art. 14 GG schuetzen will :))
Das Uebertragen von Hoheitsrechten wird ja durch Vertraege geregelt.
Die sind ja notfalls auch kuendbar, oder?
(Um ehrlich zu sein, das weiss ich wirklich nicht. Aber rein theoretisch
hatten sogar die Staaten der Sowjetunion dieses Recht, wobei die
Wahrnehmung unter Stalin bestimmt nicht sehr spassig geworden waere..)
Worauf ich hinauswill, ist, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass es
rechtmaessig ist, sagen wir mal, einem diktatorisch regierten Europa
beizutreten.
Das sollte auch fuer eine Entwicklung Europas in solche Richtungen geben.
Sollte das nur unrecht sein, wenn Artikel 1 und 20 oder halt die
Bund/Laender-Problematik ("Ewigkeitsgarantie" nach Art.79, 3) angetastet
werden?
Wann ist das Verfassungsgericht, vorgesehen, um "Entgleisungen" des
Gesetzgebers zu vermeiden, berechtigt, europaeisches Recht abzulehnen?
Es gruesst
Peter
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