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Re: Ring/KJM: Sperrverf



Mahlzeit!

Am 22.12.03 schrieb Peter Ross:

>> In der vorgeschlagenen EU-Verfassung wird das Prinzip der
>> Verhältnismäßigkeit jedenfalls recht lange breitgetreten und das
>> Äquivalent zu Artikel 1 GG nicht explizit ausgenommen (zumindest nicht
>> an prominenter Stelle).
>
> Ich hoffe mal, dass die EU-Verfassung nicht dazu da ist, den deutschen
> Wertekatalog des Grundgesetzes und die Verfassungsgerichtsbarkeit ausser
> Kraft zu setzen.

Wie Florian zu Recht schrieb: EG-Recht geniesst
gegenueber deutschem Recht - egal auf welcher
Hierarchieebene - einen so genannten Anwendungsvorrang (es
macht das deutsche Recht also nicht unwirksam, fuehrt aber dazu,
dass dieses unangewendet bleibt). Das gilt auch fuer
Verfassungsrecht. Aber: Nach herrschendem deutschen
Rechtsverstaendnis gilt das gerade nicht fuer die Menschenwuerde.
Fuer diese gilt die Ewigkeitsgarantie, d. h. die Bundesrepublik
kann die Unantastbarkeit der Menschenwuerde auch nicht dadurch 
umgehen, dass sie insoweit Hoheitsrechte auf die EG uebertraegt. Die
deutsche Staatsgewalt bleibt an Art. 1 Abs. 1 GG gebunden.

> Eine EU-Rechtssprechung, die das nicht respektiert, sollte daher
> eigentlich verfassungswidrig sein?

Nur in oben geschilderten Grenzen (wobei natuerlich das
EG-Recht selbst als eigenstaendige Rechtsordnung in diesem Sinne
nicht "verfassungswidrig" sein kann).

>> EU-Recht bricht Bundesrecht. Der Bund kann bekanntlich Hoheitsrechte an
>> zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
>
> Hoheitsrechte schon. Aber der exponiert hervorgehobene Rechtekatalog im
> Grundgesetz ist nach meinem Laienverstaendnis nicht verhandelbar.

Doch, ist er. (Auch wenn das z. B. die Telekom offensichtlich
nicht einsehen will, wenn sie sich staendig gegen EG-rechtlich
geforderte Regulierung mit Art. 14 GG schuetzen will :))

>> Aber das ganze war sowieso nur als Anreiz gedacht, mal einen Blick in
>> die (nun wohl obsolete) EU-Verfassung zu werfen.
>
> So ganz obsolet ist sie nicht.

Vor allem gilt der Anwendungsvorrang schon jetzt...

Und, ja, Herr Stadler :), das hat NICHTS mit Sperrungsverfuegungen
zu tun. Denn die greifen ganz bestimmt nicht in die Menschenwuerde
ein.

Slainte

-- 
Andreas Neumann <http://www.andreasneumann.de>

  If you can't annoy somebody, there's little point in writing.
                                                -- Kingsley Amis


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