Am 09.12.2003 00:13 schrieb Florian Weimer:
Matthias Hannich wrote:Was man unter vernünftigen Bahnen versteht, wird sich dann sicher auch aus der Diskussion ergeben. Der Anfangswert sollte dabei aber sicher nicht zwölf oder sechs Monate Speicherverpflichtung sein, sondern irgendwas dass sich Grundgesetz nennt.Ich sehe mich, nicht zuletzt wegen Grundgesetz und Volkszählungsurteil, gezwungen, Verbindungsdaten zu erheben und für einen Zeitraum von wenigen Tagen zu speichern. So etwas *kann* eine Datenschutzmaßnahme sein und letztlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Betroffenen wahren.
Mag sein.(Wie meinst Du das konkret?) Hier geht es ja aber gar nicht um Freiwilligkeit oder kurze Dauer der Speicherung, sondern darum, dass mal wieder ewig lange Zeiten gefordert werden und Zwang für alle (auch nichtöffentliche) Anbieter und Betreiber von TK hergestellt werden soll. Auch ist nach der Empfehlung des Innenausschuss' gar nicht mehr so klar, ob nun auch eMail-Adressen aufgenommen werden sollen oder nicht. Der fordert nämlich die Umformulierung von "Rufnummer" zu "Kennung" und will damit auch eMail-Adressen umfassen. Oder nun doch die klare Verpflichtung zur Speicherung auch bei im Voraus bezahlter Leistung, irgendwie widerspricht das den rahmengebenden Datenschutzgrundregeln (wie meiner Ansicht nach auch teilweise in allen anderen Vorschlägen der Legislative hier) wie Zweckbindung oder Datensparsamkeit und -vermeidung.
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