Re: [FYI] [heise] Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
Am 08.12.2003 23:25 schrieb Florian Weimer:
Tim Bartel wrote:
Der Innenausschuss des Bundesrats fordert eine zwölfmonatige
Speicherung aller bei der Telekommunikation anfallenden
"Verkehrsdaten" auf Vorrat.
Wenn das wirklich durchgeht, dürfen wir auf Kosten des Steuerzahlers ein
wirklich nettes Datenbanksystem beschaffen (30 Milliarden Datensätze mit
je rund 100 Bytes, 1000 INSERTs pro Sekunde). Datenbanken dieser Größe
sind noch eine richtige Herausforderung. 8-)
Ohne jetzt groß optimistisch zu wirken:
Der Bundesrat wird am 19. nicht zwölf Monate fordern, weil der
Wirtschaftsausschuss federführend ist. Die zwölf Monate sind der
"Startwert" der Sicherheitsfreunde vom Innenausschuss. Jetzt kann man
sich natürlich ganz kulant zeigen, wenn man nur die
Speicherverpflichtung von sechs Monaten, die auch schon der
Rechtsausschuss forderte, annimmt. Da haben die Wirtschaftsleutchen zwar
immernoch was dagegen, ist aber nicht so schlimm, weil ist ja der
Kompromiss.
Im Bundestag wollen die das aber vermutlich eh nicht hören, man kann
also noch hoffen, dass keine Verpflichtung eingeführt wird. Wenn doch,
wäre das aber auch nicht sooo verwunderlich, da kriegt der Bundestag
halt an anderer Stelle recht (z.B. bei angeblich nicht normenklaren
Formulierungen bzgl. Prepaidkarten)
Das im ursprünglichen Regierungsentwurf aber auch schon der Rahmen für
die Vorratsdatenspeicherung weiter ausgebaut wurde, ist da ja
zweitrangig. Man verhandelt schließlich bereits über irgendwelche
überzogenen Verpflichtungen. :(
Wenn jemand Leute weiß, die man deswegen mal anschreiben sollte: Ich
habe sozusagen ein berufliches Interesse daran, daß das in vernünftigen
Bahnen bleibt.
Wird sich zeigen.
Man könnte es über die Länderparlamente versuchen, wobei das jetzt
vielleicht etwas verfrüht ist, erstmal die Stellungnahme am 19.12. im
Bundesrat abwarten. Wenns im Bundestag ist, gehts halt wieder über die
Abgeordneten da.
Btw. sicher werden auch die Industrieverbände gegen so eine
Vorratsdatenspeicherung sein, die Verbraucherschützer wohl auch, und
nicht zu vergessen die Datenschützer/Bürgerrechtler.
Was man unter vernünftigen Bahnen versteht, wird sich dann sicher auch
aus der Diskussion ergeben. Der Anfangswert sollte dabei aber sicher
nicht zwölf oder sechs Monate Speicherverpflichtung sein, sondern
irgendwas dass sich Grundgesetz nennt.
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