On Thu, 20 Nov 2003 23:37:30 +0100 Joerg-Olaf Schaefers wrote: > Das macht man eben aus wirtschaftlichen Gruenden nicht - > ernsthafte juristische Konse- quenzen (eben eine > Beschlagnahme) sind ja - gerade im Mainstream - nur selten > zu befuerchten. "Battle Royal" waere evtl. so ein Fall > geworden, ist irgendwie auch aber kein "Mainstream". Den wollte ich eigentlich schon als Beispiel anführen :) Ich habe allerdings nur das Original gesehen und eine kurze Zusammenfassung über die Verunstaltungen in der deutschen Version gelesen. 5k (ziemlich gute) Bewertungen bei imdb.com (zum Vergleich 17k Bewertungen für Terminator 3), ein ziemlich bekannter Regisseur, mindestens ein großer Star in der Besetzung und wohl auch großer kommerzieller Erfolg könnte man eigentlich als Definition für "Mainstream" benutzen. Sicherlich ist der Film keine tiefgründige Analyse gesellschaftlicher Problem, aber auch alles andere als eine rein stumpfsinnige Schlachtorgie. > Sicher man koennte von "vorauseilenden Gehorsam" sprechen, ich > denke aber, dass der Zensurbegriff hier unnoetig verwaessert wird. > Daher mein Einspruch. Dank p2p lässt mich die Problematik (zur Zeit) auch relativ kalt. Aber es riecht einfach nach ziemlich willkürlichen Eingriff in künstlerische Freiheit. Gruß, David
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