On Thu, 20 Nov 2003 21:21:52 +0100 Joerg-Olaf Schaefers wrote: > Thursday, November 20, 2003, 8:50:39 PM, David Hansen wrote: > .. >>>> Nicht ganz. Einerseits werden viele Filme gekürzt, um noch >>>> niedriger eingestuft zu werden, andererseits sind auch viele >>>> Filme überhaupt nicht ungekürzt in der BRD zu haben (auch >>>> solche, die man durchaus als Mainstream bezeichnen kann). >>> >>> Was freilich auch immer eine Entscheidung der Studios zur >>> Gewinnmaximierung ist. > >> Kann man bei den Filmen, die ungekürzt überhaupt nicht zu >> haben sind, wohl nicht behaupten. s/Filmen/FSK-18 Filmen/ > Sicher kann man das. Das Studio, bzw. der Inhaber einer "regionalen > Verbreitungslizenz", koennte den Film ja auch in ungeschnittener Form > auf den Markt bringen. Es gibt in Deutschland keine "Zensurinstanz", > die es ihm verbieten koennte [1]. Die FSK verweigert durchaus die "ab 18" Einstufung, wenn sie "rechtliche Bedenken" hat bzw. fordert Schnitte, bevor sie den Film das FSK-18 Label gibt. Wenn vielleicht nicht im streng juristischen Sinne aber praktisch kommt das einer Vorzensur zumindest ziemlich Nahe. > Er tut dies in der Regel aber nicht, weil mit FSK16 nunmal bedeutend > mehr Geld zu machen ist, als mit FSK18 oder einem Film, dem die > Indizierung bzw. Verweigerung einer Altersfreigabe drohen wuerde, > was bekanntlich zu Restriktionen fuer Werbung und Verkauf > fuehrt. Diese Filme kriegst du dann zumindest ein paar Monate später als "Uncut" in der Videothek. Ich dachte eher an FSK-18 Sachen. > [1] Die Beschlagnahme von Kopien, z.B. wg. §131 oder §184 StgB, ist > eine Ausnahme: a) doch eher selten und b) im konkreten Beispiel > ("Mainstream") auch nicht weiter relevant. Wo bei ich glaube, dass das durch vorauseilenden Gehorsam kommt. Um Rechtssicherheit zu haben schneidet man halt wie für FSK-18 verlangt. Gruß, David
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