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Re: Netzregulierung auf Norwegisch



On Thu, 20 Nov 2003 21:21:52 +0100 Joerg-Olaf Schaefers wrote:

> Thursday, November 20, 2003, 8:50:39 PM, David Hansen wrote:
> ..
>>>> Nicht ganz.  Einerseits werden viele Filme gekürzt, um noch
>>>> niedriger eingestuft zu werden, andererseits sind auch viele
>>>> Filme überhaupt nicht ungekürzt in der BRD zu haben (auch
>>>> solche, die man durchaus als Mainstream bezeichnen kann).
>>>
>>> Was freilich auch immer eine Entscheidung der Studios zur
>>> Gewinnmaximierung ist.
>
>> Kann man bei den Filmen, die ungekürzt überhaupt nicht zu
>> haben sind, wohl nicht behaupten.

s/Filmen/FSK-18 Filmen/

> Sicher kann man das. Das Studio, bzw. der Inhaber einer "regionalen
> Verbreitungslizenz", koennte den Film ja auch in ungeschnittener Form
> auf den Markt bringen. Es gibt in Deutschland keine "Zensurinstanz",
> die es ihm verbieten koennte [1].

Die FSK verweigert durchaus die "ab 18" Einstufung, wenn
sie "rechtliche Bedenken" hat bzw. fordert Schnitte, bevor
sie den Film das FSK-18 Label gibt.  

Wenn vielleicht nicht im streng juristischen Sinne aber
praktisch kommt das einer Vorzensur zumindest ziemlich Nahe.

> Er tut dies in der Regel aber nicht, weil mit FSK16 nunmal bedeutend
> mehr Geld zu machen ist, als mit FSK18 oder einem Film, dem die
> Indizierung bzw. Verweigerung einer Altersfreigabe drohen wuerde,
> was bekanntlich zu Restriktionen fuer Werbung und Verkauf
> fuehrt.

Diese Filme kriegst du dann zumindest ein paar Monate
später als "Uncut" in der Videothek.  Ich dachte eher an
FSK-18 Sachen.

> [1] Die Beschlagnahme von Kopien, z.B. wg. §131 oder §184 StgB, ist
>     eine Ausnahme: a) doch eher selten und b) im konkreten Beispiel
>     ("Mainstream") auch nicht weiter relevant.

Wo bei ich glaube, dass das durch vorauseilenden Gehorsam
kommt.  Um Rechtssicherheit zu haben schneidet man halt wie
für FSK-18 verlangt.

Gruß,

David

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