Re: Das deutsche Maut System/praeventive Telephonueberwachung
* vb@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (vb@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx):
> On Thu, Oct 16, 2003 at 08:40:06PM +0200, Thomas-Martin Seck wrote:
> > Zumindest nach dem PsychKG NW liegt die "Einweisung" eines psychisch
> > Kranken ausdrücklich _nicht_ in der Zuständigkeit der Polizei. Eine
> > solche Maßnahme darf in Nordrhein-Westfalen _nur_ von der zuständigen
> > Ordnungsbehörde ("Ordnungsamt") angeordnet werden. Ich vermute, das ist
> > in anderen Bundesländern ebenso.
>
> Wenn eine Person sich selber und/oder andere gefährdet, ist _jeder_,
> insbesondere sind die Ordnungshüter gehalten, helfend einzugreifen.
Ich rede hier über freiheitsentziehende Maßnahmen.
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