Am 10/15/2003 10:36 PM schrieb Martin Schroeder:
On 2003-10-15 19:50:32 +0200, Matthias Hannich wrote:Mit welcher Begründung? Und was heißt "psychisch Kranke"? War sie so krank, dass sie sich bereits in ärztlicher Behandlung befand, für gesund erklärt wurde oder war die "psychische Erkrankung" dann doch nicht in der Form gegeben, als dass sie eine "Vollzugshandlung" rechtfertigen würde?Sie war schon in Behandlung gewesen, sie war schon agressiv gewesen, sie hat AFAIK selbst um Einweisung gebeten. Die Information ist aber zwischen Psychatrie und Polizei versandet.
Prima! Wo wir nun entgültig bei der Sinnfrage angelangt wären: Was hat das mit Datenschutz zu tun? Und wie hätte die Polizei reagieren sollen, warum weshalb wieso? Wenn die Frau in die Psychatrie will und draußen ist, wo ist da das Problem? Ich versteh Thomas' Argumentation leider vorne und hinten nicht, scheint aber einigen anderen gleich zu ergehen.
Matthias -- Freundliche Grüße, ### http://www.stop1984.com Matthias Hannich ### nulli@xxxxxxxxxxxx ### KeyID: 407A2F69 Fingerprint: 600D 7E07 105C F674 0C4B 12C2 4DE4 A8DF 407A 2F69 -- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx