Heiko Recktenwald wrote:
Übrigens: kürzlich massakrierte in Bremen eine polizeibekannt psychisch Kranke mit ebenso polizeibekannten gefährlichen Wahnvorstellungen eine etwa zwanzigjährige Nachbarin mit vielen Messerstichen. Was polizeibekannt war, durfte aber nicht zu polizeilichen Vollzugshandlungen gewußt werden. Diese unterblieben, die junge Frau ist tot. Die Frage ist nicht: ist Datenschutz ein Grund der Staatshaftung in diesem Fall? Denn dann müßte man legislatives Unrecht anerkennen. Vielmehr ist es ein politisches Verschulden aller, die "liberal" daherquatschen und in diesem Fall sagen, das sei doch nicht die Schuld des Datenschutzes. Doch, es ist die Schuld des Datenschutzes. Datenschutz ist ein gefährliches Wort, weil es einseitig und absolut ist. Die Wirklichkeit kann aber nur dialektisch verstanden und abgebildet werden. Datenverwendung ist genau da zu regulieren, wo sie im Grundsatz nützlich ist, dh dort, wo es um typisierbare Fälle geht. Und Regulieren heißt hier im Grundsatz Zulassen und nicht im Grundsatz Verbieten. Typisierbare Fälle: - Gullydeckel von Autobahnbrücken werfen (Überwachung ebendieser mit Videosensoren)Was haelst Du denn von den Plaenen des Niedersaechsischen Gesetzgebers? Das neue Polizeirecht, nicht nur wieder mit "oeffenlicher Ordnung", nein, nein, es soll richtig zur Sache gehen.
- Abschlachten von Pferden und Schafen auf unbewachten Koppeln (s.o.) - der Fall oben. Ich hoffe, daß es in solchen Fällen tatsächlich richtig zur Sache geht. -- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx