Re: Soll das patentierbar sein? Was soll patentierbar sein?
At 22:17 21.09.03 +0200, Axel H Horns wrote:
>On 21 Sep 2003, at 19:08, Hartmut Pilch wrote:
>
>> > c) Sollen Lösungen auf Probleme patentierbar sein, die alle
>> > Lösungen des gleichen Problems abdecken und zudem auch
>> > noch naheliegend sind?
>>
>> Laut PatG sollen naheliegende Loesungen nicht patentierbar sein. Also
>> lautet die Antwort zwangslaeufig Nein.
>
>Richtig.
>
>> Damit hast du aber keinerlei Erkenntnis gewonnen.
>
>Falsch.
>
>Wenn die Umsetzung des Erfordernisses des "erfinderischen Schrittes"
>in der patentamtlichen Praxis nicht funktioniert, muss man die
>Patentaemter reformieren, nicht aber die materiellen
>patentirbarkeitserfordernisse aendern.
die Zunft selbst hat offenbar aber kein Interesse, dass ausgemistet wird,
obwohl damit das System als Ganzes* in Frage gestellt wird. "Not my
business" scheint man sich zu denken. Wenn ein Fortschrittsbalken
durchgeht - fein. Das Patentamt haette ja nicht genehmigen brauchen.
Wer sich durch solche claims bedroht fuehlt, moege doch selbst dafuer
sorgen, dass das Patent fuer nichtig erklaert wird. Gegen Einwurf kleiner
Muenzen stehen dabei auch gern wieder Patentanwaelte zur Seite.
*) durch die vernetzte Kommunikation wird jetzt aber erstmals deutliiches
Murren von unten laut. Sapperlot! Frueher haett's das nicht gegeben!
Programmierer wollen coden und nicht Patentschriften waelzen ob
irgendjemand schon eine aehnliche Idee hatte. IdR kann man sich
das auch nicht leisten eine Schar von Patentexperten zuzuziehen
die einem ueber die Schulter gucken. Du hast das ja auf
http://www.ipjur.com/01.php3 zB unter Q4, Q8 klar gemacht.
Leider sind deine Antworten dort eher Ausfuehrungen zu den Fragen,
aber keine Antworten mit dem man leben koennte.
Ciao,
Peter
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