Re: Laesst sich das patentieren?
At 23:52 18.09.03 +0200, Axel H Horns wrote:
>Wenn man Patente im Hinblick auf "Fortschrittsbalken" etc.
>betrechtet, muss man also immer vom Stand der Technik am Anmeldetag
>ausgehen.
-> http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/0394/160/
| EP 0394160: Dynamic progress marking icon.
...
| Publication date: 1990-10-24
achja, das war 1990 sicher total innovativ...
>Wenn man bisweilen bei dem einen oder anderen erteilten Patent den
>Eindruck gewinnen koennte, dass die Praxis der Patentaemter den
>materiell-rechtlichen Anforderungen nicht genuegt, dann ist die
>notwendige Antwort darauf nicht eine Veraenderung des materiellen
>rechtes, sondern eine Reform der Arbeitsweise der Patentaemter.
... und wenn nicht, dann wars halt ein bedauerlicher Einzelfall und
immerhin hat die GI von sich aus angekuendigt das Amazon-Patent
zu beeinspruchen. Fuer solche Fehler gibts ja den Rechtsweg, schnell,
und unkompliziert. Und viel mehr anderes gibts eh nicht, oder?
Ciao,
Peter
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