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Re: [FYI] Landgericht Frankfurt gibt AN.ON Recht



Kai Raven <k.raven@xxxxxxxxxx> writes:

> Bericht zum Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden gegen das Projekt
> "AN.ON-Anonymität.online"
>
> http://www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/bericht.pdf

Daraus geht immerhin hervor, daß sie in Zukunft formal korrekten
Ersuchen um Anonymitätsauflösung folgeleisten wollen. Sie können das
gerne machen, sollten dann aber die Selbstverpflichtung entsprechend
aktualisieren bzw. die Unterzeichnung zurückziehen.

Außerdem verbreitet das ULD immer noch die Mär von der Überwachung von
IP-Adressen (welche bekanntlich gar nicht in Betrieb genommen wurde).

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