[FYI] Landgericht Frankfurt gibt AN.ON Recht
Hi,
Das Landgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 15.09.2003 (5/6 Qs
47/03) den Rechtsstandpunkt der Betreiber des Anonymitätsdienstes im
Internet AN.ON bestätigt und festgestellt, dass es für die vom
Bundeskriminalamt (BKA) begehrte Aufzeichnung von
Telekommunikationsdaten im Rahmen von AN.ON "keine Rechtsgrundlage"
gibt. Die Ausführungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
in seinen Beschwerdeschreiben seien "zutreffend".
(...)
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/anonip3.htm
Bericht zum Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden gegen das Projekt
"AN.ON-Anonymität.online"
http://www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/bericht.pdf
Erklärung der Projektpartner zum künftigen Verhalten gegenüber
Strafverfolgungsbehörden
http://www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/policy.pdf
Auszüge aus den gerichtlichen Beschlüssen zu AN.ON und dem dagegen
gerichteten Beschwerdeschriftsatz der Betreiber
http://www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/auszuege.pdf
--
Ciao
Kai
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