[FYI] Anonymisierungsdienst gewinnt Rechtsstreit mit BKA
--snip-- http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.09.03-001/
Anonymisierungsdienst gewinnt Rechtsstreit mit BKA
Im Rechtsstreit zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem
Internet-Anonymisierungsdienst AN.ON hat das Landgericht Frankfurt am
Main AN.ON Recht gegeben. Das BKA hatte am 3. Juli einen richterlichen
Beschluss erwirkt, wonach AN.ON Verbindungsdaten protokollieren
musste, um Besucher einer bestimmten kriminellen Website
herauszufiltern. Für die Aufzeichnung der Daten habe es aber "keine
Rechtsgrundlage" gegeben, stellte das Gericht fest.
Ginge es nach den Vorstellungen des BKA, hätte AN.ON seine Nutzer
wegen Straftaten von "erheblicher Bedeutung" identifizieren müssen.
Der richterliche Protokollierungsbeschluss hatte sich auf § 100 g und
h der Strafprozessordnung (StPO) gestützt. Hierbei können jedoch nur
die Daten protokolliert werden, die Diensteanbieter erheben und
speichern. AN.ON erhebt und speichert allerdings keine Daten, da die
Nutzer ihn ja anonym in Anspruch nehmen. Auch benötigt er keine Daten
für Abrechnungszwecke, da er kostenlos zur Verfügung steht. Eine
Überwachung im Einzelfall ist bei schweren Straftaten wie Mord oder
Entführung auf Grundlage der Paragraphen 100 a und b der
Strafprozessordnung rechtmäßig. Eine Massenüberwachung aller Nutzer
ist aber rechtlich ausgeschlossen.
[..]
Die Projektpartner haben nun zu Fragen der Strafverfolgung ihre Policy
präzisiert und veröffentlicht. Sie wollen künftig ihre Nutzer
"zeitnah" über etwaige richterliche Beschlüsse informieren. Wie
"zeitnah", wird eine eigene juristische Klärung feststellen.
(Christiane Schulzki-Haddouti) / (uma/c't)
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MfG
Olaf
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"Man darf jetzt nicht alles so schlecht reden, wie es war."
-- Fredi Bobic
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