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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web unddieMeinungsfreiheit



Am 23 May 2007, um 17:15 hat Henning Schlottmann geschrieben:

> Thomas Stadler wrote:
> > Am 23 May 2007, um 15:18 hat Henning Schlottmann geschrieben:
> >
> >>
> >> Da sehe ich dann keinen Ansatzpunkt für Datenschutz oder
> >> informationelle Selbstbestimmung mehr. Und auch der Rückruf wegen
> >> gewandelter Überzeugung greift nicht: Denn der verhindert nur die
> >> weitere Auslieferung durch den Verleger. Er hat keinen Einfluss auf
> >> bereits in Bibliotheken, Archiven und privaten Bücherregalen
> >> vorhandene Exemplare.
> >
> > Interessanter Aspekt. Reden wir ueber bereits ausgelieferte Exemplare
> > oder stellt sich bei einem Dauermedium wie dem Web die Frage der
> > Auslieferung nicht staendig neu? Es wird ja praktisch permanent
> > ausgeliefert.
> 
> Das ist meines Wissens bisher in der Literatur nicht mal ansatzweise
> diskutiert worden. Vom Gesetz oder Urteilen ganz zu schweigen. 

Oh doch. Was glaubst Du eigentlich ist der Hintergrund des relativ 
neuen § 19a UrhG? 

Webinhalte werden nicht wie koerperliche Vervielfaeltigungsstuecke 
(Buecher, Zeitungen o.ae.) verbreitet, sondern oeffentlich zugaenglich 
gemacht. 

Das Gesetz sagt deshalb ganz treffend, dass das Werk bei der 
oeffentlichen Zuganeglichmachung in einer Weise zugaenglich gemacht 
wird, dass es Mitgliedern der Oeffentlichkeit (vulgo: Internetusern) 
von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugaenglich ist.

Die Vorschrift wurde also ganz konkret fuer die Nutzung von Werken in 
elektronischen Netzen geschaffen.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
Fachanwalt fuer IT-Recht
Fachanwalt fuer gewerblichen Rechtsschutz
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