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Re: [Debate] Schäuble: Unschuldsvermutung aufheben



Thomas Stadler schrieb:

>>> Die Unschuldsvermutung gilt bei der Gefahrenabwehr ohnehin nicht. 
>> Ja, eben. Genau das hat er ja erläutert.
>
> Nein, hat er nicht. Er spricht von der Bestrafung von Unschuldigen. Die 
> Strafe ist keine praeventive Kategorie und gehoert nicht in den Kontext 
> der Gefahrenabwehr.

Das ist richtig. Und jetzt übernehme ich noch einmal das Zitat aus
Lutz Mail:

| .Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Unschuldige
| nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen", sagte Schäuble dem
| Stern. 

1. Absatz. "Unschuldsvermutung". "Bestrafen". ---> Strafrecht.

| Dieser Grundsatz könne nicht für die Gefahrenabwehr gelten. "Wäre es richtig
| zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden,
| der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche?",
| fragte der Minister und gab darauf selbst die Antwort: "Nach meiner
| Auffassung wäre das falsch.

2. Absatz. "Gefahrenabwehr". "Anschlag [ver]hindern". --->
Polizeirecht. Keine Unschuldsvermutung.

Gegensatz. Unschuldsvermutung im Strafrecht ja. Unschuldsvermutung im
Gefahrenabwehrrecht nein.

Ich sehe immer noch nicht, wie jemand - der auch nur annähernd weiß,
wovon er redet - daraus schließen kann, es sei beabsichtigt, die
Unschuldsvermutung aufzuheben. (Den Journalisten sei es nachgesehen,
die gehören erfahrungsgemäß im Regelfall nicht zu denjenigen, die auch
nur annähernd wissen, wovon sie reden.)

-thh
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