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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Am 6 Dec 2006, um 7:18 hat Thomas Hochstein geschrieben:

> [...]
> > Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die
> > Einzelnen nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor anderen
> > Gruppen/Personen. Und das ist gut so.
> 
> Grundrichte richten sich immer - jedenfalls primär - nur gegen den
> Staat und entfalten zwischen Bürgern untereinander keine direkten
> Wirkungen.

Jetzt kommen wieder die Juristen mit ihren rechtsdogmatischen 
Einwaenden. Da bin ich natuerlich immer dabei. ,-)

Grundrechtsverpflichteter ist grundsaetzlich nur der Staat. Gegenueber 
Privaten (Firmen oder Personen) kann sich der Einzelne nicht 
unmittelbar auf die Grundrechte berufen. Soweit richtig.

Die Verpflichtung des Staates erschoepft sich jetzt aber nicht darin, 
eigene Eingriffe zu unterlassen. Er muss sich vielmehr schuetzend vor 
die Grundrechte seiner Buerger stellen. Andernfalls waere kein 
effektiver Grundrechtsschutz gewaehrleistet.

Das hat der Staat hier u.a. dadurch getan, dass er Gesetzte wie das 
BDSG geschaffen hat, die auch Privaten gewisse Pflichten im Umgang mit 
personenbezogenen Daten auferlegen.

Ueber diesen Umweg schuetzt die informationelle Selbstbestimmung 
deshalb auch gegenueber Eingriffen Privater. 

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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