Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern
* Holger Voss:
> Welches Interesse soll ich (bzw. sollen wir) haben, dass persönliche
> Daten (auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen) öffentlich
> verfügbar sind?
Demokratische Prozesse benötigen Transparenz. Datenschutz (und auch
sonstiger Geheimschutz) haben sich ggf. funktionierenden
demokratischen Prozessen unterzuordnen.
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