<<< Date Index >>>     <<< Thread Index >>>

Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Thomas Stadler wrote:
> Am 6 Feb 2006, um 17:34 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
>> In dem Sinne sind "dynamische IP-Adressen" weder Bestandsdaten noch
>> Verkehrsdaten, da sie sich weder auf den Vertrag noch auf den konkreten
>> Kommunikationsvorgang beziehen.
>
> Das TKG kennt aber keine weitere Art von Daten. ,-)

Dann fallen diese Daten nicht unter das TKG.

Es gibt noch deutlich mehr solche Daten, die zu einer Telekommunikation
benötigt werden und nicht unter das TKG fallen.

>> > Eine dynamische IP-Adresse wird aber erst beim Verbindungsaufbau
>> > zugeteilt, beim naechsten mal ist es eine andere.
>>
>> Dieser Verbindungsaufbau, bei dem eine dynamische IP-Adresse zugeteilt
>> wird, ist nicht der Verbindungsaufbau, der eine Telekommunikation
>> darstellt.
>
> Alle technischen Vorgaenge in diesem Zusammenhang sind Telekommunikation.

Diese Aussage ist schwachsinnig. Die Tastatur des Laptop, an dem ich gerade
tippe und der Stuhl auf dem ich sitze sind NICHT Bestandteil der
Telekommunikation, auch wenn sie momentan gebraucht werden, um die
Telekommunikation mit Dir zu erzeugen.

> Die Daten die dabei anfallen sind Verkehrsdaten.

Blödsinn.

>>> Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar definiert, dass
>>> Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter fallen auch
>>> IP-Adressen) Verkehrsdaten sind.
>>
>> Da steht nicht, das eine einzelne IP-Adresse ein Verkehrsdatum ist,
>> sondern nur daß die Paare von IP-Adressen, die eine
>> Telekommunikationsverbindung charakterisieren, ein Verkehrsdatum ist.
>
> Beides steht da nicht. Es ist dennoch ganz einhellige Ansicht, dass IP-
> Adressen Verkehrsdaten sind. Sie dienen dem Aufbau bzw. der 
> Aufrechterhaltung der (Tele-)Kommunikation.

Die folgenden Komponenten dienen dem Aufbau und der Aufrechterhaltung der
aktuellen Telekommunikation mit Dir: 
         cisco 3620 (R4700) processor (revision 0x81)
         Processor board ID 18731934
         
         FRU Part Number:  NM-1E=
         Serial number     7687015
         
         FRU Part Number:  NM-4B-S/T=
         Serial number     30754140
                 
Nichts davon ist vom Fernmeldegeheimnis geschützt und
nichts davon sind Verkehrsdaten.

Diese Daten sind jedoch allein schon dadurch geschützt, daß sie mein
Eigentum aufzählen und nur in diesem Zusammenhang sinnvoll sind.

Nochmal: Nur weil eine Komponente für eine Telekommunikationsverbindung
benötigt wird, ist sie nicht Teil der Verkehrsdaten diese Verbindung.

Verkehrsdaten sind laut Gesetz die Daten, die die Verbindung selbst
charaterisieren, also die PAARE von Adressen!

>>> Gerade dann, wenn die Auskunft erst erteilt werden kann, nachdem vom
>>> ISP eine Verknuepfung von Bestands- und Verkehrsdaten vorgenommen
>>> worden ist und diese beiden Aspekte zusammengefuehrt worden sind,
>>> liegt ein klassicher Eingriff ins Fernmeldegeheimnis vor.
>>
>> Wie kommst Du darauf, daß der ISP eine Verknüpfung von Verkehrsdaten und
>> Bestandsdaten vornehmen muß?
>
> Der ISP ermittelt anhand des Verkehrsdatums (IP-Adresse) ein
> Bestandsdatum (Name und Anschrift des Nutzers). 

Da eine IP-Adresse kein Verkehrsdatum ist, ist Deine Aussage sinnfrei.
Du kannst nicht "A ist X, weil B A als X auswertet" als Argument gegen die
Aussage "B wertet A als Y aus" nehmen. Derartige Zykelschlüsse sind nur
nervig.

>>> Das Gesetz sagt das in § 88 TKG auch sehr klar. Gueschuetzt ist
>>> naemlich insbesondere der Umstand, ob jemand an einem
>>> Kommunikationsvorgang beteiligt war.
>>
>> Diese Aussage, ob jemand einem konkreten Telekommunikationsvorgang
>> beteiligt war, folgt nicht aus der Zuteilung einer IP-Adresse alleine.
>> Zu dieser Aussage gelangt man nur, wenn man tatsächlich Verkehrsdaten
>> vorliegen hat. 
>
>> Die Zuteilung von IP-Adressen ist aber kein
>> Kommunikationsvorgang in dem hier diskutierten Sinne.
>
> Nein, sie ist nur die technische Basis des Kommunikationsvorgangs.

Und? Das reicht nicht. Auch eine Kupferleitung ist Basis eines
Kommunikationsvorgangs.

> Aendert aber nichts. Der Kommunikationsvorgang ist beispielsweise der
> Download einer MP3-Datei.

Und? Das kann eine IP-Adresse nicht allein. Im Gegenteil, man brauch PAARE
von IP-Adressen für einen Download.

> Was man jetzt aber vom Provider wissen will ist, welcher Nutzer an dem
> konkreten Vorgang (Download) beteiligt war.

Diese Information hat man bereits: Der ISP oder einer seiner Kunden.
Der ISP wird nun schlicht aufgefordert selbst in die Verantwortung zu gehen
oder (wie bei einem Fahrtenbuch) den Nachweis der Fremdnutzung zu erbringen.

Das hat nichts, aber auch gar nichts mit einem Telekommunikationsvorgang zu
tun. Das ist schlicht die Frage nach der Verfügungsgewalt über eine
Endstelle zu einem bestimmten Zeitpunkt.

> Und diese Information ist vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt.

Bullshit. Das solltest Du als Jurist am Besten wissen. Also argumentiere
nicht derartig neben den Tatsachen.

-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx