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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Am 3 Feb 2006, um 19:00 hat Gert Doering geschrieben:


> 
> Das heisst, Telefonbuecher sind auch gesetzwidrig?

In Telefonbuechern bekommst Du zur Nummer keine Person, sondern zur 
Person eine Nummer.

Was Du meinst ist eine Rueckwaertssuche.

Aber stehen IP-Adressen - insbesondere dynamische - in einem 
oeffentlichen Adressverzeichnis?

IP-Adressen und Telefonnumern erfuellen ganz unterschiedliche 
Funktionen. 

Dieser Vergleich ist fuer die hier interessierende Frage deshalb 
voellig belanglos.

> 
> "Ein zunaechst noch anonym hinter einer Telefonnummer stehender User
> soll mit Namen und Adresse von der Telefongesellschaft benannt werden".
> 
> Also sorry, das ist doch hanebuechen.

Sicher nicht.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte AFS
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