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Re: [FYI] LG München: "Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software"



On Wed, 11 May 2005, Florian Weimer wrote:

> Das Grundrecht auf geistiges Eigentum
> in dieser absoluten Form gibt es also nicht, und das kam m.E. bei der
> Abwägung etwas zu kurz, vor allem da der Eingriff durch Heise ja nur
> *äußerst* mittelbar war.

Fuer mich hat das Vermeiden eines direkten Links ungefaehr den Wert einer
Glasscheibe vom Wartehaeuschen, hinter der ein unabgeschlossenes Fahrrad
steht. Wenn die Glasscheibe weg ist, erhoeht es die Wahrscheinlichkeit,
dass jemand sich des Fahrrads bemaechtigt, nicht wesentlich (es ist nicht
wirklich ein Problem, ums Haeuschen herumzulaufen, oder halt www.google.de
aufzurufen, um den Link zu finden)

Kurz gesagt: Ich begreife die Rechtsprechung, die Richter, die solche
Urteile faellen, nicht einmal ansatzweise. Wenn sie nicht wissen, was
www.google.de ist, haben sie in einem Prozess in Sachen Internet nichts
zu suchen, wenn sie wissen, was es ist, gehoeren sie .. keine Ahnung was,
wegen Begriffsstutzigkeit oder Haarspalterei aus dem Amt gejagt oder so..

Ist der Richterstand wirklich schon so auf den Hund gekommen?

Es gruesst
Peter

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