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Re: Presseerklaerung - Datenschutzklage gegen T-Online



* Holger Voss:

> Die Internet-Adressen (IP-Adressen) der KundInnen zu speichern, ist
> weder für Abrechnungs-, noch für Betriebszwecke erforderlich.

Es gibt in diesem Punkt durchaus andere Ansichten. Eine tatsächliche
Nutzung für Betriebszwecke erfolgt seitens T-Online meines Wissens nur
in außergewöhnlichen Einzelfällen, denn es wird nicht systematisch
gegen gehackte Windows-Maschinen der Kunden vorgegangen.

Allerdings könnte das nimmer eine Rechtsgrundlage für die Speicherung
über einen Zeitraum von 80 Tagen liefern.

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