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Re: [phm@xxxxxx: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]



> Es wird ja keine "Software als solche" patentiert

Es wird genau Software patentiert, wie mit anderen Patenten 
patentiert wird.  Und die Software-Problemloesung ist genau so als 
solche der Gegenstand des Patentbegehrens, wie in anderen Faellen
es eine Chemie-Problemloesung ist.

Dein Beispiel des Funkverfahrens illustriert den Gebrauch des Wortes
"als solche" sehr gut: das von dir beschriebene Funkverfahren ist
patentfaehig, aber die steuernde Software als solche (etwa im Linux-Kernel)
kann, wie Lutz D. richtig aufzeigte, laut Gesetzeswortlaut nicht Gegenstand
des Patentbegehrens sein und daher weder unmittelbar noch mittelbar das
Patent verletzen.  Ebensowenig wie eine Dokumentation des Vorgangs
in natuerlicher Sprache.

Die Logik des Gesetzes ist denkbar klar und einfach, aber da viele Leute
zu wenig von Software verstehen, hat sich die Hornssche Rechtsverdrehung
inzwischen immerhin bis in die Verlautbarungen des BMJ und EU-Rates hinein
durchgesetzt, obwohl sie etwa vom BGH bislang nicht akzeptiert wird, s.

        http://www.ffii.or/papiere/bgh-suche02/

Hier wird das "Programm fuer Datenverarbeitungsanlagen" dem Kontext entsprechend
als eine "Lehre" (= "Problemloesung") verstanden.












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