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Auflockerungen im Bankgeheimnis



Quelle: http://stern.de/wirtschaft/geld/index.html?id=536133
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Der "gläserne Sparer" wird Wirklichkeit: Wer Aktien oder Spareinlagen
vor dem Fiskus versteckt hat, muss nun damit rechnen, dass ihm die
Behörde auf die Spur kommt.

Bald wird ein Geheimnis für immer gelüftet: das Bankgeheimnis. Ab
April 2005 bleibt Finanzbeamten kein Konto mehr verborgen - egal, ob
Giro-, Spar- oder Depotkonto. Denn der Fiskus bekommt Zugriff auf die
so genannten Stammdaten - also Name des Kontoinhabers, Anschrift und
Geburtsdatum samt Datum der Kontoeröffnung. Den Datenschatz will sich
Bundesfinanzminister Hans Eichel zur Steuerfestsetzung zunutze machen.

Und nicht nur das: Die Finanzbehörde darf sogar heimlich vorgehen,
denn sie muss weder die Betroffenen noch das Geldinstitut über den
Kontenzugriff informieren. Die amtlichen Recherchen hinterlassen keine
elektronischen Spuren, denn seit 2003 müssen die Banken die
Informationen permanent für Staatsanwaltschaft und Polizei
bereithalten. Die Nutzung war bislang aber nur zur Abwehr von Terror
und Geldwäsche erlaubt.

Die Kontendaten stehen den Beamten künftig auch noch drei Jahre,
nachdem ein Konto gekündigt wurde, zur Verfügung. Einzelne
Kontobewegungen können Eichel und Co. zwar nicht einsehen. Brauchen
sie auch nicht. "Bei Ungereimtheiten und unbekannten Konten kann der
Finanzbeamte eine Aufklärung über Guthaben, Zinsen und Herkunft des
Geldes verlangen", sagt Rechtsanwalt Rainer Spatscheck aus München.
Verweigert man die Auskunft, kann der Beamte sofort ein
Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten.

Aber nicht nur das Finanzamt soll Nutznießer des gläsernen Bankkunden
sein. Auch die Sozial- und Arbeitsämter profitieren künftig von den
heimlichen Aktionen - im Expertendeutsch "automatisierter
Kontenzugriff" genannt. Für die Mitarbeiter dieser Behörden werden
dann auf Anfrage Antragsteller und Leistungsempfänger ausgeforscht.

Jetzt - kurz vor der Anwendung des Gesetzes - kämpfen Experten wie
der Hamburger Rechtswissenschaftler Erich Samson für den Erhalt des
Datenschutzes: "Durch das heimliche Vorgehen wird das vom Grundgesetz
verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt." Sein
Münchner Kollege Spatscheck warnt: "Immerhin geht es um geschützte
Informationen. Da dürfen bisher ohne richterliche Überprüfung nicht
einmal Steuerfahnder ran." Die Volksbank Raesfeld und Notar Peter
Bohnenkamp aus Borken haben bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Sie wollen das Gesetz noch per Eilantrag stoppen (Aktenzeichen 1BvR
2357/04).

Ulrike Wirtz
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