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Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?



Nils Ketelsen <nils@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> writes:

> On Wed, Jan 12, 2005 at 01:42:09AM +0100, Thomas Hochstein wrote:
> 
> > Sog. "deep links" (wer denkt sich so dämliche Bezeichnungen eigentlich
> > aus?) sind nach der BGH-Rechtsprechung zulässig; das "Framing" einer
> > fremden Seite ohne weiteres nicht.
> 
> Hm, da fallen mir die Google Image Search und der rechtliche Alptraum,
> Google Cache, ein. Hat Google so viel Marktmacht, dass da keiner klagt, aus
> Angst seine Seiten fliegen dann ganz aus dem Suchindex?

Google Cache ist harmlos, weil Du das Caching unterbinden kannst. Was
zur Folge hat, daß so Spaßvögel wie britannica.com und einige Journals
massives Cloaking betreiben und dem Googlebot die Seite zeigen, die es
sonst nur gegen Geld gibt. Inwieweit Google das als Service
unterstützt, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

> Schoene neue Welt.

Jepp.

Hendrik

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