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Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?



"Hanno 'Rince' Wagner" schrieb:

> Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die
> nachfolgenden Regeln einhalten:

Einer Erlaubnis muß es dafür erstmal bedürfen. Ich wüßte hier nicht,
woher.

> Der Hyperlink kann auf die Startseite www.xxxxxxx.xxxxxx.xxx oder auf eine
> einzelne Webseite [..] gesetzt werden. Der Vertragspartner ist
> verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass
> die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.

Sog. "deep links" (wer denkt sich so dämliche Bezeichnungen eigentlich
aus?) sind nach der BGH-Rechtsprechung zulässig; das "Framing" einer
fremden Seite ohne weiteres nicht.

> Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar? Was kann der
> Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt
> oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine "Unterlassung" schickt?

Naja, drohen und klagen kann er immer. Erfolg haben wird er eher
nicht.

-thh


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