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Das Bundesverfassungsgericht zu Satire // Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



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Hi,

- -- Florian Weimer <fw@xxxxxxxxxxxxx> wrote:

> Die Frage ist halt, ob FreedomPhone als Satire zu erkennen ist
> (unklar),

das Bundesverfassungsgericht sagt:

  <http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv081278.html>
  Absatz 45:

  "Kunst ist einer staatlichen Stil- oder Niveaukontrolle 
   nicht zugänglich (vgl. BVerfGE 75, 369 [377]). Die 
   Tatsache, daß der Künstler mit seinem Werk eine 
   bestimmte Meinung vermitteln will, entzieht es 
   gleichfalls nicht dem Schutz des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG. 
   Eine Meinung kann - wie es bei der engagierten Kunst 
   üblich ist - durchaus in künstlerischer Form kundgegeben 
   werden."
  

Da die Macher von FreedomFone (mit FF bitte!) mehrere Kunstpreise, davon
einen der international angesehensten, gewonnen haben und in mehreren
einschlägigen Publikationen erwähnt werden (ich hätte sie dabei gehabt) und
FreedomFone auch an diverser Stelle (auch im Archiv dieser Mailingliste!) die
Satire erkannt wurde, ist das Urteil von Richterin Mahringer, dass sie dort
keine Satire erkennen könne, eindeutig verfassungswidrig. Sie hätte sich eben
etwas anderes einfallen lassen müssen.


Ciao
  Alvar


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