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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen



Am 7 Jan 2004, um 14:33 hat Heiko Recktenwald geschrieben:

> 
> Ich will nicht "Ueberwachung" definieren, ich will wissen, was das Filmen von
> Autos ist.
> 
> > Buergers ist in jedem Fall ein Grundrechtseingriff. Ich glaube nicht, dass
> > das hier auch noch zur Diskussion gestellt werden muss.
> >
> > Bedenke bitte, dass es sich um eine anlass- bzw. verdachtsunabhaengige
> > Massnahme handelt. Sowas widerspricht den (rechtsstaatlichen)
> > Grundprinzipien
> 
> Ja, aber eine Massnahme, die erstmal nicht zielgerichtet ist.

Das ist ja gerade das Problem. Wenn die Massnahme in Deinem Sinne 
ziegerichtet waere, also auf eine bestimmte Person oder einen bestimmten 
Personenkreis abzielt und gleichzeitig ein konkreter Anlass bestuende, dann 
waere das nicht so wild.

Wir diskutieren aber hier doch darueber, dass erst mal alles mitgeschnitten 
wird - sei es an der Autobahn oder auf einem oeffentlichen Platz - damit 
nachher ggf. das Band nochmal zurueckgespult werden kann, um zu sehen, was 
sich zu einem bestimmten Zeitpunkt dort abgespielt hat.

Eine solche Massnahme ist allerdings in einem anderen Sinne zielgerichtet, 
weil die Erhebung konkreter Daten gerade Sinnn und Zweck der Sache ist.

Der Eingriffscharakter ergibt sich deshalb daraus, dass die Massnahme 
insoweit final ist, als es es von vornherein um das Sammeln von Informationen 
ueber das Verhalten von zunaechst noch nicht naeher bestimmten Buergern geht. 
Die gezielte Datenerhebung- und Aufzeichnung steht also bereits fest, offen 
ist nur das konkrete Objekt.

Eine gezielte Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten hat aber 
immer Eingriffsqualitaet. Du kannst allenfalls argumentieren, dass solche 
Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt waeren, zur Verhinderung von 
Straftaten. Nachdem wir hier aber ueber eine Massnahme nach dem 
Gieskannenprinzip sprechen, duerfte die Bejahung der Verhaeltnismaessigkeit 
Schwierigkeiten bereiten.

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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