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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen




On Wed, 7 Jan 2004, Thomas Stadler wrote:

> Am 5 Jan 2004, um 23:57 hat Heiko Recktenwald geschrieben:
>
> >
> > > Nach meiner Einschaetzung ist auch die Ueberwachung aller Buerger Unrecht
> > > (vulgo: ein Grundrechtseingriff). Wenn es dann noch so ist, dass diese
> >
> > Das will ich ja gerne bejahen. Grundrechtseingriff der dann gerechtfertigt
> > ist. Aber ist sowas schon "Ueberwachung" oder schafft es nur die 
> > Moeglichkeit
> > dazu?
> >
> > Erstmal entstehen ja nur riesige Datenmengen.
>
> Kommt es darauf an, wie Du die Ueberwachung definieren willst? Das Filmen des

Ich will nicht "Ueberwachung" definieren, ich will wissen, was das Filmen
von Autos ist.

> Buergers ist in jedem Fall ein Grundrechtseingriff. Ich glaube nicht, dass
> das hier auch noch zur Diskussion gestellt werden muss.
>
> Bedenke bitte, dass es sich um eine anlass- bzw. verdachtsunabhaengige
> Massnahme handelt. Sowas widerspricht den (rechtsstaatlichen) Grundprinzipien

Ja, aber eine Massnahme, die erstmal nicht zielgerichtet ist.

> des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne

Das ist IMHO keine Ermittlungstaetigkeit, Ermittlungstaetigkeit gegen
Jedermann?, sondern eine Massnahme aus dem Bereicht "Verbot der
Aufsichtserleichterung". Problematisch waere so eine
Massnahme nur unter dem Gesichtpunkt des Zwanges,
Vermummungsverbot etc, das maschienenlesbare Kennzeichen usw.

Das aendert an der rechtspolitischen (!) Problematik nichts.

Nenn es Strukturprobleme des modernen Verfassungsstaates.

> konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen.
>
> Ich bin wirklich verbluefft darueber, welche rechtsstaatsfeindliche Haltung
> einige Diskutanten hier an den Tag legen.

Nur weil Du die Massnahme als Grundrechtseingriff siehst. Bei dem Begriff
denkt man immer an gezielte Massnahmen, der Einzelne ist hier aber nur als
Teil der Allgemeinheit betroffen. Nach frueherer KLehre haette man danach
wahrscheinlich den Eingriff verneint. Aber wenn man den Eingriffsbegriff
(mit Recht) auf "faktische Eingriffe" usw erweitert, dann ist das doch
nicht immer das selbe.

Gruss!


H.

>
> Gruesse
>
> Thomas
>
> Thomas Stadler
> ts@xxxxxxxx
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> Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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