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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen



On Sun, Jan 04, 2004 at 12:35:44PM +0100, Hartmut Pilch wrote:

> Man findet immer wieder etwa folgende Interessen-Gegenueberstellung:
> 
>   A. Schutz vor Straftaten/Gewalttaten/Taschendiebstahl ...
> 
>   B. Recht auf Datentschutz / informationelle Selbstbestimmung / GG / ...
> 
> Hierbei faellt auf, dass in B nur abgeleitete abstrakte Begriffe 
> vorkommen, die zudem teilweise auf fragwuerdigen Grundlagen beruhen (etwa: 
> Recht zur Beschneidung des Informationsflusses soweit er mich betrifft).

Das ist keine fragwürdige Grundlage. Eine gewisse Kontroll-
möglichkeit über den "Informationsfluß soweit er mich betrifft"
ist unabdingbare Vorraussetzung für ein freies und selbst-
bestimmtes Leben.

Die Begründung dafür läßt sich leider nicht auf ähnlichem Niveau
und in ähnlicher Kürze wie "A" ausführen. Das heißt natürlich
nicht, daß die "B" Seite ihre Argumente nicht auszuführen
bräuchte (siehe dafür z.B. die Urteile des Verfassungsgerichts),
aber das man mit "Ich hab nichts zu verbergen"-Leuten überhaupt
nicht anfangen braucht zu diskutieren. Solchen Leuten kann man nur
entgegenhalten, ihre Argumentation ist

- unfair, da sie unterstellt, die Opfer von Verbrechen wären
einem egal.

- irrelevant, denn man kann keine Abwägungsfragen beurteilen,
ohne auf die andere Seite überhaupt einzugehen.

- in der vorgebrachten Allgemeinheit fragwürdig, denn es ist in
letzter Konsequenz die Forderung nach einem totalitären Staat.

Wenn man das Argument aber einschränkt, so daß man es nicht
als Forderung nach einem totalitären Staat verstehen kann,
dann würde man schon über abstrakte Dinge wie Bürgerrechte
diskutieren und der unfaire Vorteil der Trivialität der
Arguments (natürlich sollen die Menschen möglicht vor Verbrechen
geschützt werden!) wäre dahin.

Gruß,
Martin




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