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Re: [Debate] Die Politik mit der Angst (IP-Logging)



On Fri, 2 Nov 2007, W. Hülsmann - FIfF e.V. wrote:

> On 22 Oct 2007 at 12:47, Alvar Freude wrote:
> 
> Es sagte: "Die Revision war nicht zuzulassen, da die Sache weder 
> grundsätzliche
> Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherstellung einer
> einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts 
> erfordern, § 543
> Abs. 2 ZPO. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung in einer
> Sonderkonstellation."
> 
> Sprich: Das was das LG entscheiden hat, ist nichs, was bisheriger 
> Rechtsprechung
> entgegensteht, sondern nur die konsequente Anwendung geltender Gesetze.
> 
> > Von einem Grundsatzurteil kann also in keinster Weise die Rede sein.
> > Im Gegenteil: Wir haben ein offensichtliches (!) Fehlurteil des
> > Amtsgerichtes.
> 
> Nochmals: Ich halte es für müsig über ein bereits korrigiertes Urteil zu 
> resümieren.
> Relevant ist einzig und allein das Urteil des AG in der Fassung des LG. 
> Sprich: Die
> Begründung des AG, warum IP-Adressen personenbezogene Daten sind, wurde vom 
> LG in
> keinster Weise beanstandet sondern hatte vor dem LG bestand.

Es ist schon amüsant, daß ein Gericht ausdrücklich zu seinem Urteil 
ausführt, daß die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat, und es Leute 
gibt, die es dann als Grundsatzentscheidung zur Untermauerung ihrer 
Argumentation anführen.

Dazu muß man wohl Jurist sein;-) Ich kann Dir versichern, daß es für 
einen Techniker eine äußerst fragwürdige Argumentationskette darstellt.

Gruß
Peter
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