[Debate] Stellungnahme: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
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Pressemitteilung vom Montag, den 16. Juli 2007:
Stellungnahme: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Netzwerk Neue Medien und Neue
Richtervereinigung warnen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Im Fall einer Umsetzung
der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen
Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als
verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht, so die
gemeinsame Stellungnahme der Organisationen.
Den angeblichen Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung stellt die
44-seitige Analyse vom Freitag grundlegend in Frage. Danach fehlten
den Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur selten. Aus einer Studie
des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine
Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von
derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen" könne. Eine
Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen
ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. "Somit ist
nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit
der Bevölkerung stärkt." Stattdessen werde die Datenspeicherung
"Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden,
vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer
weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte
Bevölkerung ebnen." Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines
Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken,
seien "Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen" zu
erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der
"freiheitlichen Gesellschaft insgesamt", so die Stellungnahme der
Organisationen gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Bundestags.
Die Organisationen fordern zumindest eine Aussetzung des Vorhabens,
bis der Europäische Gerichtshof über eine anhängige Nichtigkeitsklage
gegen die Richtlinie entschieden hat.
Der Bundestag soll noch im Herbst über den Gesetzentwurf zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Einführung
einer allgemeinen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten
abstimmen. Am 21. September plant der Rechtsausschuss des
Bundestags dazu eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen.
Rechtsexperten wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags
warnen seit langem, dass das Vorhaben vor den Gerichten keinen
Bestand haben wird.
Die Stellungnahme der drei Organisationen im Internet:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf>
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen im Internet:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/122/79/>
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