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Re: [Debate] Aktion fuer Aeusserungsfreiheit in Deutschland



Am 13 Jun 2007, um 16:39 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> 
>  http://www.aeusserungsfreiheit.de/
> 
> habe ich nun einen Aufruf entworfen, den man unterzeichnen kann und der
> die Grundlage für die Arbeitung weiterer Konzepte und Aktionen zur
> Stärkung der �u�erungsfreiheit in Deutschland bilden soll.

Vielleicht darf ich hier mal ein paar kritische Anmerkungen uns Fragen 
loswerden. 

Die Wahrnehmung, dass oft versucht wird, kritische Berichterstattung 
ueber das Persoenlichkeitsrecht - manchmal uebrigens auch ueber 
gewerbliche Schutzrechte - zu unterbinden, ist richtig. Die Gerichte 
machen hierbei haeufiger eine ungute Figur. Auch das ist richtig.


> 
>   Wir bitten daher die regelsetzenden Instanzen, im folgendem Sinne
>   einzugreifen:
> 
>       1. Die Ã?uÃ?erungsjustiz darf kein internetfreier Raum mehr sein:
>   Verfahren müssen im vollen Licht der �ffentlichkeit geführt werden;

Was soll das konkret heissen? Zivilverfahren sind in aller Regel 
oeffentlich.

>       2. Schluss mit dem fliegenden Gerichtsstand: Informationsdelikte
>   müssen im Internet oder am Wohnsitz des Beklagten verhandelt werden;

Dazu muesste der Gesetzgeber einen ausschliesslichen Gerichtsstand am 
Sitz des Informationsanbieters normieren. Das wuerde vermutlich dazu 
fuehren, dass anschliessend niemand mehr einen inlaendischen Sitz hat. 
,-)


>       3. Die Beweislasten und Verfahren sind so zu ändern, dass der
>   Normalbürger zumindest so lange ohne Kostenrisiken Web-Angebote
>   entwickeln kann, wie er nicht nachweislich in boshafter Weise
>   gravierende Schäden verursacht;

Das ist viel zu schwammig. Was ist ein Normalbueger, was ist boshaft, 
was sind gravierende Schaeden? Das erzeugt nur neue Auslegungsprobleme, 
die u.U. zu noch groesserer Rechtsunsicherheit fuehren.


>       4. Sogenannte â??Mitstörerâ?? dürfen nur durch präzise
>       gerichtliche
>   Anweisungen in Anspruch genommen werden; 

Wie sollen die konkret aussehen und wodurch unterscheiden sie sich von 
aktuellen richterlichen Ausspruechen?

die Aweisungen sind
>   öffentlich in einer standardisierten Notation zu präsentieren, so
>   dass sie kostenfrei automatisch umgesetzt werden können.

Wieso oeffentlich?

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
Fachanwalt fuer IT-Recht
Fachanwalt fuer gewerblichen Rechtsschutz
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