Re: [Debate] Aktion fuer Aeusserungsfreiheit in Deutschland
Am 13 Jun 2007, um 16:39 hat PILCH Hartmut geschrieben:
>
> http://www.aeusserungsfreiheit.de/
>
> habe ich nun einen Aufruf entworfen, den man unterzeichnen kann und der
> die Grundlage für die Arbeitung weiterer Konzepte und Aktionen zur
> Stärkung der �u�erungsfreiheit in Deutschland bilden soll.
Vielleicht darf ich hier mal ein paar kritische Anmerkungen uns Fragen
loswerden.
Die Wahrnehmung, dass oft versucht wird, kritische Berichterstattung
ueber das Persoenlichkeitsrecht - manchmal uebrigens auch ueber
gewerbliche Schutzrechte - zu unterbinden, ist richtig. Die Gerichte
machen hierbei haeufiger eine ungute Figur. Auch das ist richtig.
>
> Wir bitten daher die regelsetzenden Instanzen, im folgendem Sinne
> einzugreifen:
>
> 1. Die Ã?uÃ?erungsjustiz darf kein internetfreier Raum mehr sein:
> Verfahren müssen im vollen Licht der �ffentlichkeit geführt werden;
Was soll das konkret heissen? Zivilverfahren sind in aller Regel
oeffentlich.
> 2. Schluss mit dem fliegenden Gerichtsstand: Informationsdelikte
> müssen im Internet oder am Wohnsitz des Beklagten verhandelt werden;
Dazu muesste der Gesetzgeber einen ausschliesslichen Gerichtsstand am
Sitz des Informationsanbieters normieren. Das wuerde vermutlich dazu
fuehren, dass anschliessend niemand mehr einen inlaendischen Sitz hat.
,-)
> 3. Die Beweislasten und Verfahren sind so zu ändern, dass der
> Normalbürger zumindest so lange ohne Kostenrisiken Web-Angebote
> entwickeln kann, wie er nicht nachweislich in boshafter Weise
> gravierende Schäden verursacht;
Das ist viel zu schwammig. Was ist ein Normalbueger, was ist boshaft,
was sind gravierende Schaeden? Das erzeugt nur neue Auslegungsprobleme,
die u.U. zu noch groesserer Rechtsunsicherheit fuehren.
> 4. Sogenannte â??Mitstörerâ?? dürfen nur durch präzise
> gerichtliche
> Anweisungen in Anspruch genommen werden;
Wie sollen die konkret aussehen und wodurch unterscheiden sie sich von
aktuellen richterlichen Ausspruechen?
die Aweisungen sind
> öffentlich in einer standardisierten Notation zu präsentieren, so
> dass sie kostenfrei automatisch umgesetzt werden können.
Wieso oeffentlich?
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
Fachanwalt fuer IT-Recht
Fachanwalt fuer gewerblichen Rechtsschutz
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