Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web und dieMeinungsfreiheit
Hi Thomas,
On Tue, 29 May 2007, Thomas Stadler wrote:
> Massgeblich ist die gesetzliche Definition von personenbezogenem Datum
> und nicht Deine persoenliche.
>
> Dass irgendjemand Daten anfordert, ist fuer eine Qualifizierung als
> personenbezogene Daten ueberhaupt nicht erforderlich. Das Anfordern
> kommt dann evtl. bei der sich anschliessenden Frage, ob eine
> Datenverarreitung vorliegt, ins Spiel.
Ja, darauf bezog es sich ( Kontext - Mailingliste als freiwillige
Meinungsaeusserung vs. gesetzlich angeorderte Offenlegung persoenlicher
Daten).
Desweiteren ist fuer mich fraglich, ob eine Mail an eine Liste ueberhaupt
"personenbezogenes Datum" ist.
Um eine andere Analogie weiterzutreiben: wenn ich einen Leserbrief
schreibe und der ist in der Zeitung, habe ich es an einen bestimmten
Personenkreis geschickt - den Abonenten und Kaeufern der Zeitung.
(Nebenbei: auch hier habe ich die Moeglichkeit, Name und Ort anzugeben
oder anonym zu bleiben: "Name der Redaktion bekannt").
Diese wird seit Ewigkeiten archiviert, z.B. kann ich selbst hier in der
State Library in Melbourne u.U. eine von Dir vor zwanzig Jahren in der FAZ
geaeusserte Meinung lesen.
Zugegebenermassen ist die Suchfunktion durch zwanzig Jahre Zeitung als
auch die Verknuepfung nicht so einfach, aber ist das ein Argument
gegen eine gleichartige Archivierung, nur weil das Medium
unterschiedlich ist und daher die Aufbereitung einfacher?
BTW: die State Library of Victoria ist fuer die FAZ ebenso Ausland - und
ausserhalb dt. Rechts, wie mein Wohnort. Was, wenn ich simpel das
Mailinglistenarchiv hier auf einem Server anbiete?
Gruss
Peter
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