Re: Nazi-Online-Demonstration ... verhindern?
Am 6 Nov 2006, um 0:03 hat Thomas Hochstein geschrieben:
>
> Wenn das die Entscheidung über den Aufruf zum dDOS gegen die Lufthansa
> ist: ja. Daß der Tatbestand der Nötigung dort nicht weiterhilft, ist
> m.E. - wie bei Sitzblockaden - aufgrund der Formulierung des
> Tatbestandes wenig überraschend (und vermutlich auch ein Grund für §
> 303b StGB-E). Das ändert aber doch nichts an zivilrechtlichen
> Ansprüchen.
Vielleicht doch. Zivilrechtliche Ansprueche kommen IMHO nur nach § 823
Abs. 1 BGB in Betracht, insbesondere - im Fall Lufthansa - als Eingriff
in den eingerichteten und ausgeuebten Gewerbebetrieb.
Speziell bei dieser Fallgruppe stellt sich dann eigentlich immer die
Frage, ob der Eingriff durch das Recht auf freie Meinungsaeusserung
gedeckt ist.
Gerade im Lufthansafall haette ich grosse Bedenken mit der Bejahung von
Schadensersatzanspruechen.
Gruesse
Thomas Stadler
Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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