Re: Nazi-Online-Demonstration ... verhindern?
Henning Schlottmann schrieb:
>> Daß (d)DOS-Versuche keine "Online-Demonstration" sind (wer kommt
>> eigentlich immer auf diese Euphemismen? [1]), sondern eine
>> rechtswidrige Schädigung des betroffenen Anbieters, die derzeit
>> allerdings nur auf zivilrechtlichem Wege, künftig aber mutmaßlich auch
>> strafrechtlich verfolgbar ist, wird dem "Freundeskreis" hoffentlich
>> gelegentlich jemand kostenpflichtig beibringen.
>
> OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. 5. 2006 (Az. 1 Ss 319/05) kennst du
> aber?
Wenn das die Entscheidung über den Aufruf zum dDOS gegen die Lufthansa
ist: ja. Daß der Tatbestand der Nötigung dort nicht weiterhilft, ist
m.E. - wie bei Sitzblockaden - aufgrund der Formulierung des
Tatbestandes wenig überraschend (und vermutlich auch ein Grund für §
303b StGB-E). Das ändert aber doch nichts an zivilrechtlichen
Ansprüchen.
-thh
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