Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Gerhard Bahr schrieb:
> Einen Brief kann man anonym versenden, man muss aber damit rechnen,
> keine Antwort zu bekommen, es sei denn, man hätte ein anonymes Postfach.
> Man kann anonym aus einer Telefonzelle anrufen, kann aber nicht
> zurückgerufen werden, es sei denn, die Rufnummer der Telefonzelle wäre
> bekannt.
Man kann ein Internet-Cafe benutzen. Genau. Das alles bleibt.
> Ich weiß nicht, ob ein Rechtsanspruch auf ein anonymes Postfach
> oder eine rückrufbare Telefonzelle besteht. Sollte dies so sein, wäre
> auch das Recht auf anonyme Teilhabe am Internet zu gewähren.
Die Möglichkeit besteht ja; in gleicher Weise wie bei Telefonzellen,
nämlich an öffentlichen Zugangspunkten, Internet-Cafes, öffentlichen
Terminals usw. usf.
> Dies ist
> aber keine Frage der dynamischen oder statischen IP-Nummer, sondern des
> Rechts auf Zuteilung eines anonymen Terminationspunktes, unabhängig von
> der technischen Ausgestaltung. Ob dieser anonyme Terminationspunkt der
> Regelzugang, wie von Dir gefordert, oder die Ausnahme, wie im Brief- und
> Telefonbereich, sein soll, wäre noch zu überlegen.
Ack.
Grüße,
-thh
--
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