Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Thomas Stadler wrote:
> Am 6 Feb 2006, um 18:44 hat Rigo Wenning geschrieben:
>> Am Monday 06 February 2006 18:34, sprach Lutz Donnerhacke:
>> > Die Tatsache, daß Kombinationen von Daten einer
>> > bestimmten Reglung unterliegen, impliziert nicht, daß die
>> > unkombinierten Daten der gleichen Reglung unterliegen. Und dieser
>> > unzulässige Schluß wird hier immer wieder gebracht.
>>
>> Stimmt!
>
> Eigentlich ist genau anders rum.
Quelle? Dekonstruktuion eines Sachverhalts wird nicht gelehrt?
> Zunaechst steht die Feststellung, dass ein Einzeldatum dem
> Fernmeldegeheimnis unterliegt und das andere nicht, sofern man eine
> streng isolierte Betrachtung anstellt.
Beide Daten (Endadressen) unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis, deren
Kombination aber sehr wohl.
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