Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Am 3 Feb 2006, um 19:00 hat Gert Doering geschrieben:
>
> Das heisst, Telefonbuecher sind auch gesetzwidrig?
In Telefonbuechern bekommst Du zur Nummer keine Person, sondern zur
Person eine Nummer.
Was Du meinst ist eine Rueckwaertssuche.
Aber stehen IP-Adressen - insbesondere dynamische - in einem
oeffentlichen Adressverzeichnis?
IP-Adressen und Telefonnumern erfuellen ganz unterschiedliche
Funktionen.
Dieser Vergleich ist fuer die hier interessierende Frage deshalb
voellig belanglos.
>
> "Ein zunaechst noch anonym hinter einer Telefonnummer stehender User
> soll mit Namen und Adresse von der Telefongesellschaft benannt werden".
>
> Also sorry, das ist doch hanebuechen.
Sicher nicht.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.haftung-im-internet.de
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Rechtsanwaelte AFS
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