Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (03.02.2006 16:57):
* Holger Voss wrote:Wenn und weil sich meine Beteiligung an Telekommunikationsvorgängen anhand der Vorratsspeicherung von IP-Adressen (sei es für zwei Tage oder für zwei Jahre) nachvollziehen lässtEs trifft nicht zu, daß aus der Zuordnung "IP <-> Name" auf konkrete Telekommunikationsvorgänge geschlossen werden kann.
Dass _allein_ aus dieser Zuordnung auf konkrete Telekommunikationsvorgänge geschlossen werden kann, habe ich auch nicht behauptet.
Aber durch die Zuordnung "IP <-> Name" wird es möglich, die Beteiligten eines Telekommunikationsvorgangs zu identifizieren. Genau das passiert auch regelmäßig, ob in Ermittlungen wegen gesetzlich unerwünschter Äußerungen oder in Ermittlungen wegen unlizensierter Kopien über P2P.
Das staatliche Interesse an einer Vorratsdatenspeicherung kommt ja genau aus diesem Wunsch, TelekommunikationsteilnehmerInnen mittels der auf Vorrat gespeicherten Daten (und darunter insbesondere mittels der Zuordnung: "IP zu Zeitpunkt x <-> Name") identifizieren zu können. Das wird und wurde in der öffentlichen Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ja auch unumwunden zugegeben.
Gruß Holger -- GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E
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