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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi,

On Thu, Feb 02, 2006 at 09:08:50PM +0100, Twister wrote:
> On Thu, 2 Feb 2006 21:03:11 +0100
> Martin Uecker <muecker@xxxxxx> sed:
> 
> > Das Fernmeldegeheimnis bezieht sich nicht nur auf den Inhalt,
> > sondern auf alle "näheren Umstände". Also inbesondere auch wer
> > wann mit wem.
> 
> Ist nicht manchmal schon durch das "wer mit wem" beispielsweise bei 
> bestimmten Links, Mailadressen etc. ersichtlich, worin der Inhalt bestand?

Links und Mailadressen sind bereits "Inhalt".  Diese Information ist einem
IP-Paket nicht anzusehen, ausser man schaut *rein*.

> Als Beispiel sei z.B. (absichtlich trivial ausgesucht) die Nummer genannt, 
> mit der Leute bei DSDS ihren Favoriten wählen.
> Es reicht hier ja die Nummer um zu sehen *wen* sie gewählt haben.
> Wenn es z.B. drei Mailadressen bei der Umfrage xy gibt und jede für eine 
> Antwort steht, wird anhand der Adresse doch schon klar,
> wes Geistes Kind Du bist.
> 
> Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Ja.

gert

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