Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index
Am 12 Oct 2005, um 12:33 hat Sven Türpe geschrieben:
> >
> > Google ist ein boersennotiertes Unternehmen und ist Anbieter einer
> > gewerblichen Leistung.
>
> Wenn ich einen Supermarkt betreibe, muss ich dann über den "Markt" der
> Vermietung von Einkaufswagen nachdenken? Kann ein örtliches Nah-
> verkehrsunternehmen den Markt für ortsfesten Regenschutz in einer Stadt
> dominieren? Sollen wir den Markt für Tagebaaurestlöcher de- regulieren?
Manchmal bringt Polemik ja auch Erkennntnisgewinn. Hier scheint mir das
aber nicht der Fall zu sein.
>
> Wenn wir den Begriff des Marktes im Recht verwenden wollen, müssen wir
> ihn doch halbwegs vernünftig definieren. Unter vernünftig stelle ich mir
> unter anderem vor, dass niemandem aus bloßen Seiteneffekten seiner
> Geschäftstätigkeit ein Strick gedreht werden kann.
Die Suchmaschine ist fuer Google kein Seiteneffekt, sondern der
absolute Kernbereich der Taetigkeit dieses Unternehmens. Abgsehen davon
spielt es aber auch gar keine Rolle, ob Google noch andere
Dienstleistungen anbietet oder die Suchmaschine die primaere
geschaftliche Betaetigung darstellt.
>
> Eigentlich könnten wir das begriffen haben, seit es Privatradio und
> -fernsehen gibt. Haben wir aber nicht, wir geben uns immer noch der
> Illusion hin, dass ein Radiosender, ein Fernsehprogramm oder eben Google
> eine andere Aufgabe habe als den Verkauf möglichst vieler Sichtkontakte
> der Zuschauer mit bezahlter Werbung. Dem ist nicht so. Der
> wirtschaftliche Erfolg richtet sich gerade nicht nach der Zu-
> schauerzahl, sondern nach der Zahl der verkauften Werbeeinblendungen.
Deine Argumentation ist schon seltsam. Einerseits behauptest Du Google
sei kein gewerblicher Anbieter, andererseits sagst Du aber, der
wirtschaftliche Erfolg von Google richte sich nur nach der Zahl der
verkauften Werbeeinblendungen. Widerspruechlicher geht es kaum.
>
> Falls BWLer unter uns sind: wie definiert ihr den Begriff? Ich habe
> nämlich auch bloß keine Ahnung.
Es geht hier doch nur um die Frage, wie der Begriff des Marktes bzw.
der marktbeherrschenden Stellung i.S.d. GWB definiert ist. Massgeblich
ist hierfuer ganz alleine, ob Google als Unternehmen eine gewerbliche
Leistung anbietet. Dass Google ein Unternehmen ist, duerfte unstreitig
sein. Da Unternehmen selten aus altruistischen Motiven handeln, gilt im
Recht schon immer die Vermutung, dass die Betaetigung eines
Unternehmens grundsaetzlich eine geschaeftliche bzw. gewerbliche
Betaetigung darstellt.
Gerade boersennotierte Unternehmen muessen bekanntlich besonders auf
den sog. Shareholders-Value achten. Der Betrieb der Suchmaschine Google
ist kein Geschenk an die Menschheit, sondern ganz einfach Business.
Du magst das vielleicht anders sehen. Soweit es um die Rechtsfrage
geht, ist die Sache aber klar und eindeutig.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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"Angela Merkels Sieg ueber das Charisma in der Politik beschert
ihr den knappen ersten Platz in der Arithmetik. Schroeder besiegt
die Meinungsforscher und leitet daraus die Kanzlerlegitimation ab.
Westerwelles Sieg besteht im ewigen Glanz der Leere, im Sieg über Inhalte."
(Alfred Dorfer)
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